15. Mai 2013

Sterbebegleitung im Islam

Von nst1

Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD)

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat im März eine 16-seitige Handreichung zur Sterbehilfe beziehungsweise Sterbebegleitung aus islamischer Sicht herausgegeben. Darin wird deutlich: Die „Palliative Care“, also die pflegerischen und betreuerischen Maßnahmen, die Leid und Schmerz in der letzten Lebensphase vorbeugen und lindern, sind eine gute und menschliche Alternative, die in vieler Hinsicht mit dem Sinn und Geist von Leben und Tod im Islam vereinbart werden kann.

Die Handreichung wurde von M. Zouhair S. Halabi, einem Arzt für Innere Medizin, Strahlentherapie und Palliative Medizin zusammen mit anderen Ärzten und Wissenschaftlern geschrieben. „Wir unterstreichen die Haltung der deutschen Ärzteschaft zu ihrem strikten ‚Nein’ zur aktiven Sterbehilfe. Wir fordern und begrüßen deswegen die Weiterentwicklung und flächendeckende Verbreitung der Palliativmedizin und Palliative Care“, kommentierte Zouhair Halabi die Lage im Zusammenhang einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die für dieses Jahr geplant ist. Jeder Mensch habe das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnitts selbst zu bestimmen, natürlich immer im Rahmen der geltenden Gesetze wie auch der eigenen religiösen Überzeugung. Deshalb sei es wichtig, so Halabi, dass Muslime sich ernsthaft Gedanken machen über Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Handreichung ist unter www.zentralrat.de abrufbar. Außerdem plant der ZMD in den nächsten Monaten eine umfangreiche Aufklärungskampagne , insbesondere im Zusammenhang von Organspenden.
gba

(Erschienen in der gedruckten Neuen Stadt, Mai 2013 )
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