18. Oktober 2013

Kirchen-Status

Von nst1

Österreich erteilt fünf Freikirchen die staatliche Anerkennung.  

Der Zusammenschluss von fünf Freikirchen in Österreich erhält die volle staatliche Anerkennung. Die „Freikirchen in Österreich“ sind damit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.
Von Seiten der katholischen wie evangelischen Kirche wurde das Ansinnen der Freikirchen unterstützt. Sie seien die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und von den anderen Christen anzuerkennen, so Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung der Freikirchen auf staatliche Anerkennung.

Das freikirchliche Bündnis hatte sich zu Jahresbeginn konstituiert. Es erreicht damit gemeinsam eine Mitgliederzahl von etwa 20 000 Personen, und liegt so über den notwendigen zwei Promille der Gesamtbevölkerung, die für den Schritt von einer „Religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ hin zur anerkannten Kirche nötig sind.
Der Sprecher der Freikirchen in Österreich, Walter Klimt, hatte sich verschiedentlich zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen bekannt. Man wolle in den Ballungsräumen vom mit der Anerkennung verbundenen Recht auf eigenen freikirchlichen Religionsunterricht Gebrauch machen und in ländlichen Gebieten mit den evangelischen Kirchen kooperieren.
gba

www.freikirchen.at

Erschienen in der gedruckten Neuen Stadt, Oktober 2013)
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