22. Oktober 2014

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Von nst1

Übermäßige Schuldgefühle nach begangenen Fehlern können uns ausbremsen. Wozu raten Sie?

Schuldgefühle und vor allem der Eindruck, begangene Fehler nicht wieder gutmachen zu können, sind weit verbreitet und schwer zu bewältigen. Der irische Schriftsteller Oscar Wilde schrieb: „Niemand ist so reich, dass er seine Vergangenheit zurückkaufen kann.“ Sollte auch eine Psychotherapie wenig ausrichten, bliebe nur die Hoffnung, dass sich das Sprichwort bewahrheitet: „Die Zeit heilt Wunden.“

Schneller verspricht aus therapeutischer Sicht ein proaktives Verhalten Linderung zu verschaffen: eine „böse“ Tat mit drei aus Nächstenliebe motivierten Taten aufwiegen. Drei uneigennützige Handlungen nach einem wie auch immer begangenen Fehler können deren negativen Auswirkungen ausgleichen und die eigenen Schuldgefühle entlasten. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Taten tatsächlich ohne Hintergedanken, aus einer großherzigen Haltung und aufrichtiger Reue geschehen.

Schon die spirituellen Traditionen antiker Zivilisationen wie der Sumerer, Babylonier, Ägypter und Etrusker sollen diese Regel „drei Taten der Liebe als Entschädigung für einen begangenen Fehler“ als moralische Entlastung gekannt haben. Auch heute taucht diese Idee in anderer Form wieder auf. Zum Beispiel in dem Film „Das Glücksprinzip“ (2000) mit Kevin Spacey und Helen Hunt: Die Hauptfigur, der elfjährige Trevor, träumt davon, dass jeder, der Hilfe erfährt, seinerseits drei Personen hilft. Das löst nach dem von ihm errechneten Schneeballeffekt eine Kette altruistischer, auf weitere Menschen ansteckend wirkender Taten aus.

Erst recht kann die „Regel“ in einer Haltung der Reue und mit dem Wunsch der Wiedergutmachung angewandt werden. Wenn unser Denken und Tun tatsächlich ausstrahlt und Auswirkungen nach sich zieht, kann Positives nur Gutem Nahrung geben und es vervielfältigen.
Pasquale Ionata

(Erschienen in der gedruckten Neuen Stadt, Oktober 2014)
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