16. Januar 2019

Das ist untragbar!

Von nst5

Menschenhandel und Ausbeutung sind strafrechtlich nur sehr schwer zu verfolgen. Woran liegt das? Was müsste sich ändern? Fragen an die Kriminalwissenschaftlerin Katharina Beclin von der Universität Wien.

Frau Beclin, wieso ist es so schwierig, gegen Menschenhandel anzugehen?
Um potenziellen Täterinnen und Tätern die Straftat nachzuweisen, braucht es in der Regel eine Aussage von Opfern. Der Handel mit Menschen ist eine Menschenrechtsverletzung! Gleichzeitig entstehen Abhängigkeiten, aus denen sich die Opfer kaum oder nur schwer befreien können. Oft sind sie traumatisiert. Um aussagen zu können, müssten sie wirksam geschützt werden.
Eine Europaratskonvention gegen Menschenhandel fordert eine Erholungs- und Bedenkzeit: Mindestens 30 Tage sollen demnach die Behörden den mutmaßlichen Opfern gestatten – um sich zu erholen und an einem sicheren Ort darüber nachzudenken, ob sie mit den Behörden zusammenarbeiten wollen. Das beinhaltet auch das Recht, dann gar nicht auszusagen.

Was verspricht man sich von dieser Forderung?
Dass mehr Betroffene identifiziert werden können. Wobei „identifiziert“ ein missverständlicher Ausdruck ist. Es geht ja nicht um das Feststellen von Personalien. Die stehen in der Regel da schon fest. Aber wenn ich davon ausgehe, dass Menschen vielleicht Opfer waren und traumatisiert sind, ist es auch kriminaltaktisch falsch, sie sofort zu vernehmen. Sie haben Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und trauen sich nicht, jemanden zu belasten. Eine aus Angst gemachte falsche Aussage können sie in Österreich dann aber kaum noch korrigieren, ohne mit einer Anzeige wegen Falschaussage rechnen zu müssen. Im Unterschied zu Deutschland ist hier auch die Falschaussage vor der Polizei gerichtlich strafbar. Wenn sie nicht aussagen, werden sie abgeschoben. Die Frage, ob sie später aussagen wollen, stellt sich dann gar nicht mehr.
Wenn eine gewisse Verdachtslage besteht, sollte man nur ein belehrendes Gespräch führen: über die Rechte in Österreich informieren, eine Hilfseinrichtung empfehlen und an eine Beratungsstelle vermitteln. Dann wäre die Chance, dass einige Betroffene aussagen, viel höher.

Die Verknüpfung von Aussage und Aufenthaltsrecht ist auch ein Problem?
Genau. Ein Aufenthaltsrecht über die Erholungs- und Bedenkzeit hinaus besteht in Österreich derzeit grundsätzlich nur, wenn die Person ein Gerichtsverfahren laufen hat. Wenn aufgrund der ersten Aussage die Staatsanwaltschaft meint, das reicht nicht für ein Verfahren, können sie gleich gehen, auch wenn sie ausgesagt haben. Das ist eine extrem unhaltbare Situation! Sie haben Menschenhändler belastet, aber die Aussage ist nicht konsistent genug. Dann werden sie in die Heimat abgeschoben, wo die anwerbenden Mitglieder der kriminellen Organisation auf sie warten. Im besten Fall werden sie in ein anderes Land gehandelt, im schlechtesten erleiden sie – oder ihre Familie, oft auch Kinder, die bei den Großeltern geblieben sind – Vergeltungsmaßnahmen.
Das ist untragbar. Personen müssen spätestens wenn sie aussagen und sich dadurch in Gefahr bringen, ein längerfristiges Aufenthaltsrecht bekommen. Wir fordern sogar: Wenn jemand nicht aussagt, aber naheliegt, dass diese Person ausgebeutet wurde, sollte sie so oder so ein Aufenthaltsrecht bekommen. Weil die Verknüpfung von Aufenthaltsrecht mit belastender Aussage die Glaubwürdigkeit untergräbt und man so die „eigenen“ Zeugen angreifbar macht. Die Tatverdächtigen oder ihre Verteidiger können behaupten, dass die betroffene Person die Unwahrheit sage, um zu einem Aufenthaltsrecht zu kommen. Wenn sie es aber schon hätte und dann im Verfahren aussagt, welchen Anreiz hätte sie, jemanden falsch zu belasten?

Die meisten Opfer sind Ausländer. Welche Rolle spielt das?
Die Ausländerproblematik spielt stark in die Diskussion hinein. Das politische „Wir bekämpfen Zuwanderung um jeden Preis“ macht nicht einmal vor potenziellen Opfern von Menschenhandel halt. Man unterstellt, Leute könnten sich auf die Erholungs- und Bedenkzeit berufen und sie als Einfallstor nützen, um hier zuzuwandern. Auch Schlepperei und Menschenhandel wird oft vermischt. Wobei man unterscheiden muss zwischen einem Schlepper, der sich sein Risiko ein wenig abgelten lässt und jenen, die sehr wohl mit Menschenhändlerinnen und -händlern kooperieren.
Für die Opfer selbst ist es eine Hürde, dass sie die Gesetzeslage bei uns nicht kennen und oft auch die Sprache nicht gut beherrschen. Viele kommen außerdem aus Ländern, in denen die Polizei willkürlich agiert. Deshalb haben sie eine generelle Scheu vor der Polizei. Das alles erschwert es ihnen, sich jemandem anzuvertrauen. Die Täterinnen und Täter nutzen das, schildern die Situation noch drastischer und üben Druck aus: „Wenn du dich meldest, bist du morgen wieder zu Hause.“ Und die Opfer wollen ja arbeiten, um ihre Familien zu ernähren.
Ich habe in einer Studie von Helga Amesberger von einer Frau gelesen, die hier in der Prostitution arbeitet und sich nicht als ausgebeutet bezeichnet. Aber von „echter“ Freiwilligkeit kann man auch nicht sprechen, wenn man bedenkt, dass sie mit dem Gehalt sich selbst, ihre zwei Kinder und ihre Eltern versorgt, die in ihrem Heimatland keinerlei Absicherung haben. Solche Fälle zeigen das Dilemma. Würde sie als Verkäuferin in Österreich arbeiten, hätte sie nicht genug, um noch vier Personen zu ernähren. Und obwohl sie aus einem EU-Staat kommt, hat sie keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern braucht eine Anmeldebescheinigung.

Sexuelle Ausbeutung steht an der Spitze der Anzeigen wegen Menschenhandel.
Sie bringt sehr viel Geld. Das ist eine große Verlockung. Und zu Täterinnen und Tätern werden oft auch Personen, die davor kein oder sehr wenig Geld hatten. Das gilt auch für die Ausbeutung von Männern am Bau in einem undurchsichtigen Geflecht von Subunternehmen. Trupps übernehmen dabei unqualifizierte Arbeiten. Sie werden von Männern organisiert, die Arbeiter vom so genannten „Arbeitsstrich“ holen. Mal zahlen sie denen etwas, mal nicht. Mal werden sie angemeldet, meistens nicht. Oder sie werden angemeldet und nach einem Tag wieder abgemeldet. So spart man sich die Versicherung. Ob sie Lohn erhalten, hängt auch davon ab, wie viele andere zur Verfügung stehen.

Und dagegen kann man nichts tun?
Mittlerweile gibt es in Wien die sogenannte „UNDOK“, eine Beratungsstelle für undokumentiert Arbeitende. Sie wird getragen von Gewerkschaft, Arbeiterkammer, Sozialministerium. Denn wenn die Ausbeutung der undokumentiert Arbeitenden nicht eingegrenzt wird, schadet das allen, weil das Lohnniveau insgesamt gedrückt wird.
Undokumentierte können nach Belieben ausgenutzt werden: Wenn ihnen das Geld ausgeht und sie keine Chance mehr sehen, es zu bekommen, fahren sie wieder heim. Genau darauf spekulieren die Täterinnen und Täter. Dann holen sie sich andere und sparen zwei Drittel und mehr vom Lohn. In solchen Fällen ist ganz schwer etwas nachzuweisen, weil es nichts Schriftliches und, wenn überhaupt, nur Barzahlungen gibt. Da steht ein Wort gegen das andere.
Eine Spezialabteilung des Bundeskriminalamts für Ausbeutung kontrolliert überwiegend im Rotlicht-Milieu. Es gibt auch eine Hotline, wo man anrufen sollte, wenn man Fälle von Ausbeutung sieht. Aber welcher Passant ruft schon die Polizei an, wenn er bei einem Bettler das Gefühl hat, der wird vielleicht ausgebeutet. Der Gedanke, dass der vielleicht nicht nur lästig ist, sondern zur Bettelei gezwungen und auch ausgebeutet wird, ist viel zu wenig verbreitet. Und bei Männern geht man von einer noch größeren Hemmschwelle aus, sich als Opfer zu erkennen zu geben als bei Frauen. Da kommt zur Angst vor Vergeltung noch die Scham hinzu, weil die Ausbeutung mit dem männlichen Rollenbild nicht vereinbar ist.

Wann ist Ausbeutung strafbar?
Im arbeitsrechtlichen Bereich geht man erst von Ausbeutung aus, wenn der Mindestlohn um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Das ist schon extrem niedrig. Im Bereich der Sexarbeit beginnt die Strafbarkeit in Österreich viel früher. Denn beim Tatbestand der Zuhälterei reicht schon ein Ausnützen.
Menschenhandelsfälle am Bau fallen meist erst auf, wenn jemand mit komischen Verletzungen eingeliefert wird und sich herausstellt, der ist irgendwo vom Dach gefallen. Das Arbeitsinspektorat schaut natürlich auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und die Finanzpolizei danach, ob steuerlich alles richtig läuft. Aber die Überschreitung von Arbeitszeitgesetzen ist sehr schwer zu kontrollieren und der neu eingeführte Zwölf-Stundentag ist da kontraproduktiv. Und dagegen muss dann noch krass verstoßen werden; geringfügige Überschreitungen führen nicht zu einer gerichtlichen Strafbarkeit.

Wo müsste man generell ansetzen?
Jede Stärkung der Rechte von Arbeitenden und der rechtlichen Beratung ist auch gut zur Bekämpfung von Menschenhandel. Auf europäischer Ebene wäre wichtig, eine europäische Sozialcharta, soziale Grundrechte zu schaffen. Dazu gibt es ein Diskussionspapier, das relativ weit fortgeschritten ist, aber nicht mehrheitsfähig. Aber es kann doch nicht sein, dass Menschen in einem EU-Land keinen Pensionsanspruch haben und nicht durch eine Mindestsicherung aufgefangen werden. Außerdem: echte Entwicklungshilfe auf Augenhöhe, damit Menschen in ihren Ländern Überlebenschancen haben.
Man muss sich auf kleine Schritte konzentrieren, sonst könnte man gleich aufgeben. Und das ist nicht sinnvoll.

Vielen Dank für das informative Gespräch!
Gabi Ballweg

Katharina Beclin,
Jahrgang 1966, Juristin, ist seit 2006 Assistenzprofessorin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Sie arbeitet in den Bereichen Jugendkriminalität und Genderbezüge in Strafrecht und Kriminologie, insbesondere Sexualkriminalität und Menschenhandel.
Sie ist auch Vorsitzende der „Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel“. Deren Ziel ist es, staatliche und nichtstaatliche Organisationen zu vernetzen, den Informationsaustausch zu fördern, gemeinsam Vorschläge zur Prävention von Menschenhandel zu erarbeiten und Betroffene zu unterstützen.
www.gegenmenschenhandel.at

(Erschienen in der gedruckten Neuen Stadt, Januar/Februar 2019)
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