5. Oktober 2020

Beim Sterben nachhelfen?

Von nst5

Ende Februar hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz ein Recht auf Sterbehilfe abgeleitet. Ein bedenkliches Signal! Das Urteil ermöglicht aber auch Gestaltungsräume, die unbedingt genutzt werden sollten.

Es ist verfassungswidrig, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich zu verbieten. Jeder hat ein Recht, selbstbestimmt zu sterben.
Das sagt im Kern ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom 26. Februar. Hatte ich mich damals verhört: Das höchste deutsche Gericht erlaubt Beihilfe zum Töten? Kann das stimmen? Was ist das Leben gerade von schwachen, kranken, behinderten Menschen noch wert, wenn es mit der Zustimmung von Verfassungsrichtern vernichtet werden kann? Was, wenn eine Person aufgrund eines vorübergehenden psychischen Zustands ihr Leben beenden will und jeder den Wunsch erfüllen darf? Ich war entsetzt, entrüstet, sprachlos! Bis ich mich – mit zeitlichem Abstand und mehr innerer Ruhe – eingehender mit dem Urteil befasst habe.
Wer mag für sich zum Ergebnis kommen, dass der Tod die bessere Alternative zum Weiterleben ist? Menschen, die unerträgliche Schmerzen erleiden. Die keine Zukunftsperspektive sehen – infolge einer Sucht oder hoher Schulden. Die durch Mobbing völlig zermürbt sind. Die keinen Sinn mehr im Leben sehen, den Eindruck haben, nichts wert, zu nichts nütze zu sein, zur Last zu fallen. Ein Todeswunsch kann massiv bei starken Depressionen auftreten. Jeder kann in Umstände geraten, die ihm das Sterben als einzigen oder besten Ausweg erscheinen lassen.
Das Karlsruher Urteil signalisiert, dass die Unterstützung einer Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert ist, und trägt dazu bei, sie als normal erscheinen zu lassen. Das ist gefährlich! Denn je selbstverständlicher Sterbehilfe wird und je einfacher es ist, sie in Anspruch zu nehmen, desto stärker setzt das Menschen in belastenden Situationen unter Druck, davon auch Gebrauch zu machen. Zumal der Kostendruck im Gesundheitswesen durch den wachsenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen zunimmt. Und der Eindruck, andere zu belasten, kann schwächere, ältere, kranke oder behinderte Personen in Gewissensnöte bringen.
Wer vom Arzt die Diagnose einer schweren Krankheit erhält, macht häufig ein Wechselbad der Gefühle durch. Manche Patienten, die einen Sterbewunsch äußern, nehmen ihn später wieder zurück. In jedem Fall sollte der Wunsch ernst genommen und seinen Ursachen auf den Grund gegangen werden: Was steckt dahinter? Gibt es Wege, dem Patienten Ängste zu nehmen, sein Lebensumfeld zu verbessern? Lassen sich ihm neue Spielräume erschließen, die ihm Perspektiven für ein Weiterleben eröffnen?

Illustration: (c) mecaleha (iStock)

Palliativmedizin und Hospizversorgung haben große Fortschritte gemacht, können viele Leiden lindern. Trotzdem gibt es weiterhin qualvolle, verzehrende, entstellende Krankheiten, die Patienten überfordern. Begleiterinnen und Begleiter von Menschen in extremen Lebenssituationen berichten von Personen, sie sich nach gründlichen Überlegungen, vielen Gesprächen mit Fachpersonal und Angehörigen für das Sterben entschieden haben. So dass die Begleitenden, auch wenn sie selbst gegen einen aktiv herbeigeführten Tod sind, mit innerem Frieden einen auf diese Weise gewählten Schritt respektieren können. Das hat mich nachdenklich gemacht.

Gesetzliche Regulierung nötig
Den Verfassungsrichtern ist bewusst, dass viele Einflüsse eine freie Entscheidung bedrohen. Daher tragen sie dem Gesetzgeber auf, das Recht auf Sterben und Sterbehilfe klar zu regeln. Das ist eine große Herausforderung, darin liegen aber auch große Chancen! Das Konzept eines völlig selbstbestimmten Sterbens beruht auf einem Verständnis von Menschenwürde und Unabhängigkeit, das vom zunehmenden Individualismus geprägt ist. Aber nun kann die Gesetzgebung berücksichtigen, dass Individuen auch sozial eingebettete Beziehungswesen sind, und diesen Aspekt ausgestalten. Der Gesundheitsminister hat Verbände, Ärzte, Kirchen aufgefordert, Vorschläge dazu einzubringen.
Es dürfte schwierig sein, gesetzlich eine Sterbehilfe zu ermöglichen, die zwar gewerbsmäßig, aber nicht profitorientiert sein darf. Und zu bestimmen, wer Sterbewilligen in den Tod helfen können soll: Einzig Ärzte, weil sie am besten beurteilen können, wann medizinisch „nichts mehr zu machen“ und ob die freie Willensbildung krankheitsbedingt eingeschränkt ist? Oder gerade Ärzte nicht, weil sie gesund machen sollen? Wenn sie aktiv Sterbehilfe praktizieren, könnte dies das Vertrauen in den Beruf zerstören. – Immerhin sagt das Verfassungsurteil auch, niemand könne dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe zu leisten.
Für das Verfassungsgericht enthält die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Person und freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht, über das eigene Sterben zu bestimmen: unabhängig vom Motiv! Wer soll also bei Kandidaten, die aus wirtschaftlichen, sozialen oder anderen Gründen aus dem Leben scheiden wollen, über die Unabhängigkeit ihrer Entscheidung befinden und wie?

Zeit zu debattieren
Viele sterbewillige Deutsche reisen in die Schweiz, um das Angebot von Sterbehilfevereinen zu nutzen. Dort steht nur unter Strafe, andere aus selbstsüchtigen Beweggründen beim Suizid zu unterstützen. Drei Sterbehilfevereine stehen auch in Deutschland bereit. Einer hat bereits Alten- und Pflegeheime aufgefordert, das Recht auf Suizidhilfe in ihre Hausordnung aufzunehmen. Die Zeit für eine gesetzliche Regelung drängt! Bitter nötig wäre jedoch auch eine öffentliche Debatte über das tabuisierte Thema. Das hingegen bräuchte Zeit! In diese Debatte sollten sich unbedingt auch all die einbringen, die Leben bis zuletzt schützen wollen. Die alle Möglichkeiten ausgeschöpft sehen wollen, bevor jemand zum letzten Strohhalm Sterbehilfe greift. Das würde heißen: Suizidprävention fördern, Palliativ- und Hospizversorgung stärken, psychiatrisch-psychotherapeutische Angebote ausbauen, die Regelversorgung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern verbessern, Freunden und Angehörigen finanziell unter die Arme greifen, um ihnen die Begleitung und Pflege zu erleichtern.
Nicht zuletzt ist jeder von uns gefragt, zu einem gesellschaftlichen Klima beizutragen, in dem nicht nur Leistung und Effizienz, Jung- und Schön-, Gesund- und Erfolgreich-Sein zählen, sondern vor allem die Qualität zwischenmenschlicher Beziehungen. Ein würdiges Leben und Sterben entscheidet sich auch daran, wie menschlich oder unmenschlich wir miteinander und vor allem mit den vermeintlich Schwächsten umgehen. Alle, die auf Hilfe angewiesen, besonders verletzlich oder in dramatischen, tragischen Situationen sind, brauchen Gewissheit, dass unsere Gesellschaft sie nicht allein lässt, sondern mit Respekt behandelt, zu ihnen steht, sie fürsorglich mitträgt. Sofern das Recht auf Sterbehilfe gesetzt ist, können wir immer noch anpeilen, dass möglichst wenig davon Gebrauch gemacht wird.
In Österreich sind „Tötung auf Verlangen“ und „Mitwirkung am Selbstmord“ verboten. Seit Juni befasst sich der Verfassungsgerichtshof jedoch neu mit dem Thema.
Clemens Behr

(Erschienen in der gedruckten Neuen Stadt, September/Oktober 2020)
Ihre Meinung ist uns wichtig, schreiben Sie uns! Anschrift und E-Mail finden Sie unter Kontakt.
(c) Alle Rechte bei Verlag Neue Stadt, München