Schuldenbremse
Krisen und Kriege erfordern finanzielle Mittel des Staates.
Bei der Verschuldung sind der Regierung Grenzen gesetzt.
Wie sieht das in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus?
2001 hat sich die Schweiz als erstes Land für eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse entschieden. Sie trat nach einer Volksabstimmung in Kraft und verpflichtet den Bund, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten; Überschreitungen muss die Bundesversammlung beschließen und sind in den Folgejahren zu kompensieren.In Deutschland wurde 2009 eine verfassungsrechtliche Regelung eingeführt. Sie ist keine Budgetregel wie in der Schweiz, sondern soll lediglich die maximale Höhe der Nettokreditaufnahme reduzieren. Demnach darf sich der Bund jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes neu verschulden, die Bundesländer gar nicht.Auch in Österreich gibt es seit 2011 eine Schuldenbremse; sie ist jedoch nicht in der Verfassung, sondern „nur“ im Bundeshaushaltsgesetz festgeschrieben. Danach darf das strukturelle Defizit seit 2017 grundsätzlich 0,45 Prozent nicht übersteigen.
Sind Ausnahmen möglich?
Ausnahmen sind nur in Sonderfällen wie wirtschaftlichen Depressionen, Naturkatastrophen und Kriegszuständen zugelassen. Damit soll die Regierung handlungsfähig bleiben. In manchen Ländern muss eine qualifizierte Mehrheit des Parlaments solchen Ausnahmen zustimmen. Gleichzeitig muss meist ein Tilgungsplan beschlossen werden, der eine Rückführung der ausnahmsweise bewilligten Kreditaufnahme in angemessener Zeit vorsieht.
Kann eine Regierung sie umgehen?
In Deutschland hat die Regierung milliardenschwere Sonderfonds eingerichtet, etwa den Corona-Wirtschaftsstabilitätsfonds, den Klima- und Transformationsfonds, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Gas- und Strompreisbremse oder auch das sogenannte Sondervermögen für die Bundeswehr. Die Summen tauchen nicht im regulären Haushalt auf und unterliegen daher auch nicht der Schuldenbremse. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich unterbunden, dass Gelder zwischen solchen Fonds verschoben werden.
Was sagen Kritiker und Befürworter?
Meist gehen schon der Einführung leidenschaftliche Debatten voraus. Zentraler Punkt ist dabei häufig die Generationengerechtigkeit. Befürworter halten es grundsätzlich für sinnvoll, nicht mehr Geld auszugeben, als man hat. Die Schuldenbremse sei zentrales Instrument für die künftige Handlungsfähigkeit der jungen Generation. Kritiker meinen hingegen, die Schuldenbremse verhindere wichtige Investitionen – in Straßen, Schienen, Brücken, Bildung, Energiegewinnung. Der Staat spare an der falschen Stelle, mit teuren Folgen für künftige Generationen. Die Sparsamkeit heute könnte die Handlungsspielräume morgen einschränken.
Gabi Ballweg
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Der Artikel oben ist erschienen in der NEUEN STADT, Januar/Februar 2024.
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