4. Februar 2025

Personen-Tracking

Von nst5

Über Apps und andere Geräte können Menschen voneinander erfahren,

wo sie sich gerade befinden.

Um was geht es?
Trackingsysteme helfen, Menschen schnell und sicher aufzufinden und sie zu orten (vom Englischen „to track“). Das kann in bestimmten Situationen Sicherheit geben: wenn Schulkinder einen gefährlichen Schulweg haben; wenn jemand in entlegenen oder unwegsamen Gegenden unterwegs ist; wenn Menschen im Alter selbstbestimmt leben, aber trotzdem im Notfall Hilfe rufen wollen.
Wie funktioniert Tracking?
Ein Tracker ist ein elektronisches Gerät, das mittels Software den jeweiligen Standort des Trägers ermittelt und an ein Endgerät, etwa ein Smartphone, übermittelt. Damit ein Gerät geortet werden kann, muss es regelmäßig Signale empfangen – über WLAN, Funkerkennung oder GPS (Globales Positionsbestimmungssystem).
Wo wird es eingesetzt?
Häufig bewusst für persönliche Infos: So tragen sportlich aktive Menschen oft einen Fitness-Tracker am Handgelenk, um die gemessenen Daten (wie weit bin ich gelaufen? schlägt mein Herz regelmäßig?) für sich auszuwerten. Unbewusst geben wir Daten über unsere Standorte preis, je mehr Apps wir den Zugriff auf die Standortdienste unseres Smartphones dauerhaft erlauben. Unsere Wege und Vorlieben werden so oft für andere transparent, ohne dass wir es merken.

Welche Geräte ermöglichen eine gezielte Personenortung?
GPS-Tracker-Apps werden auf Smartphones installiert und übertragen den Aufenthaltsort an die zugehörige App eines verbundenen Smartphones. Smartwatches können nicht nur den Standort übermitteln, sondern eignen sich auch zum Nachrichtenaustausch. GPS-Armbänder sind mit einem Peilsender ausgestattet, der den Standort überträgt; manche haben auch einen SOS-Knopf. GPS-Tracker sind als Anhänger oder als Einlagen für Schuhe erhältlich. Sie sind in der Regel mit einer SIM-Karte verknüpft, um den Standort zu übertragen.
Manche Geräte verfügen über eine sogenannte Geofencing-Funktion: Sie markiert elektronisch ein Gebiet wie mit einem Zaun („fence“). Wenn der Tracker (und die Person) dieses verlässt, wird eine Warnung auf verbundenen Apps ausgelöst.
Was ist zu bedenken?
Jemand zu tracken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Person erlaubt. Nicht erlaubt sind GPS-Geräte, die auch über eine Abhörfunktion verfügen – etwa, indem sie wie „Babyphones“ per Mikrofon die Umgebung des Kindes aufnehmen.
Bei Minderjährigen gilt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Rechtlich gesehen benötigen sie keine Zustimmung der Kinder, wenn sie diese tracken. Dennoch empfehlen Erziehungswissenschaftler Eltern, mit ihren Kindern darüber zu sprechen.
Immer häufiger sehen es Jugendliche und junge Erwachsene in Beziehungen als Vertrauensbeweis, wenn sie sich gegenseitig oder auch von ihren Freunden tracken lassen. Jugendpsychologen warnen, dass dies aber genau ins Gegenteil kippen kann: Abhängigkeit, Kontrolle, wachsendes Misstrauen in Beziehungen.
Diskutiert wird auch, inwieweit Tracker bei älteren Menschen, insbesondere Demenzkranken, die zum Weglaufen neigen oder leicht die Orientierung verlieren, eingesetzt werden sollten. Mit den GPS-Trackern könne eine Suche deutlich beschleunigt und mitunter sogar Leben gerettet werden. Dieser Einsatz ist jedoch rechtlich kniffelig. Es geht darum, Sicherheit mit Persönlichkeitsrecht, Freiheit und Datenschutz abzuwägen.
Gabi Ballweg

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Der Artikel oben ist erschienen in der NEUEN STADT, Januar/Februar 2025.
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