Elektronische Patientenakte
Die Einführung der „ePA“ (elektronische Patientenakte)
in Deutschland verzögert sich noch. Österreich (Elektronische Gesundheitsakte ELGA) und die Schweiz (Elektronisches Patientendossier epd) haben sie bereits. Worum geht es dabei?
Was ist die Elektronische Patientenakte?
Bisher liegen die Daten eines Patienten in verschiedenen Arztpraxen, Krankenhäusern oder zu Hause: Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Arztbriefe, Medikationspläne und Notfalldaten, Impfausweis, Zahnbonusheft, Mutterpass und Untersuchungshefte für Kinder. Die ePA soll all das digital bündeln und damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen verringern. Arztpraxen, Kliniken, Apotheken, Pflegeheime und weitere Gesundheitseinrichtungen sollen so besser vernetzt werden und schnellen Zugriff auf alle für sie wichtigen Daten erhalten.
Warum wird sie eingeführt?
Ärztinnen und Ärzte müssen sich im Notfall schnell einen Überblick über die Krankengeschichte einer Person verschaffen können. Die ePA soll daher wichtige Informationen zur Gesundheit eines Patienten sammeln und speichern. Man erhofft sich damit, Doppeluntersuchungen wie auch Nebenwirkungen von Medikamenten vermeiden zu können. So soll das Gesundheitswesen effektiver, schneller, unbürokratischer und kostengünstiger werden.
Warum erst jetzt?
An der ePA arbeitet Deutschland seit zwanzig Jahren. Die Entwicklung der Software kostete Zeit. Widerstand kam zudem von der Ärzteschaft, die Mehrarbeit befürchtete, und von Datenschützern aufgrund von Sicherheitsbedenken. Seit 15. Januar wird die ePA in Franken, Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen getestet. Sicherheitslücken zögern die erst für Mitte Februar, dann für April geplante Einführung hinaus. In der Schweiz wird das Elektronische Patientendossier bisher nur von 105 000 Personen genutzt. Österreich hat die Elektronische Gesundheitsakte zwar schon 2015 eingeführt, aber ihr Nutzen ist bisher begrenzt, denn die stufenweise Vernetzung aller Bereiche wird erst 2030 abgeschlossen sein.
Wer entscheidet über die Verfügbarkeit der Daten?
In Deutschland soll jede gesetzlich krankenversicherte Person die ePA automatisch erhalten, es sei denn, sie widerspricht aktiv. Ärzte sind verpflichtet, die Patientenakte zu befüllen. Die Daten gehören jedoch den Patienten. Sie können Daten nur für die nächste Behandlung oder für längere Zeit freigeben. Sie können festlegen, welche Informationen gespeichert werden, ob beispielsweise psychische Erkrankungen, Aids oder ein Schwangerschaftsabbruch enthalten sind. Die Patienten können außerdem verschiedene Vertraulichkeitsstufen einstellen. So könnte ein Arzt zum Beispiel nur in die Akte hineinschreiben, nicht aber andere Inhalte sehen.
Welche Befürchtungen sind mit der ePA verbunden?
Für den Zugriff auf ihre Daten und die Einstellmöglichkeiten müssen die Patienten eine App ihrer Krankenkasse herunterladen. Die Frage ist, wie benutzerfreundlich diese ist. Verwendet werden soll ein geschlossenes Netzwerk, dessen Inhalte nicht einmal die Krankenkassen ohne Berechtigung lesen können. Datenschützer befürchten, dass Hacker das System dennoch angreifen könnten. Um den medizinischen Fortschritt zu fördern, sollen die ePA-Daten der Forschung künftig anonymisiert verfügbar gemacht werden. Auch das kann ein Einfallstor für Datenmissbrauch sein. Die Patienten können allerdings der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen.
Clemens Behr
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Der Artikel oben ist erschienen in der NEUEN STADT, Mai/Juni 2025.
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